Rechtzeitig vorsorgen gibt Sicherheit – für sich selbst und Angehörige.
Wichtige Themen:
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- Vorsorgevollmacht
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- Patientenverfügung
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- Betreuungsverfügung
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- Testament und Nachlassregelung
Tipp: Viele Betreuungsvereine oder Notariate bieten kostenlose Infoveranstaltungen oder individuelle Beratung.
Einige Vorlagen zum Herunterladen finden Sie am Ende dieser Seite.
Ansprechpartner
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- Betreuungsvereine in der Region
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- Notare & Rechtsanwälte für Erbrecht
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- Seniorenbüros und Pflegestützpunkte
Betreuungsbehörde Rhein-Neckar-Kreis
Die Betreuungsbehörde bietet umfassende Beratung und Unterstützung bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen. Sie beglaubigt Unterschriften und informiert über die Vermeidung einer gerichtlichen Betreuung.
Adresse: Kurfürsten-Anlage 38–40, 69115 Heidelberg
Telefon: 06221 522-2500
E-Mail: Betreuungsbehoerde@Rhein-Neckar-Kreis.de
Öffnungszeiten: Mo, Di, Do, Fr 07:30–12:00 Uhr; Mi 07:30–17:00 Uhr
(Terminvereinbarung erforderlich)
Weitere Informationen: Rhein-Neckar-Kreis (www.rhein-neckar-kreis.de)
Vorsorgemappe des Kreisseniorenrats des Rhein-Neckar-Kreises e.V.
Der Kreisseniorenrat bietet eine kostenlose „Vorsorgemappe“ an, die Muster für Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung enthält. Diese Mappe hilft dabei, frühzeitig für den Fall der Fälle vorzusorgen.
Adresse: Dilsberger Str. 2 (Villa Menzer), 69151 Neckargemünd
Telefon: 06223 868 1223
E-Mail: info@kreisseniorenrat-rnk-ev.de
Sprechzeiten: nach telefonischer Vereinbarung
Formulare und Infomaterial des Landratsamts
Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis stellt auf seiner Website Formulare und Informationsmaterial zu Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung zur Verfügung.
Formulare und Infomaterial: Rhein-Neckar-Kreis www.rhein-neckar-kreis.de
Dokumente zum Herunterladen (Quelle: Bundesministerium der Justiz)
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung
Vorsorgevollmacht
Hier legen Sie fest, wer für Sie Entscheidungen treffen darf, wenn Sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind.
Diese Person kann dann direkt handeln – das Gericht muss normalerweise nicht eingeschaltet werden. So bleiben Sie weitgehend selbstbestimmt. Download Vorsorgevollmacht.
Betreuungsverfügung
Damit sagen Sie schon vorher, wer vom Gericht Ihr Betreuer sein soll, falls Sie einmal Hilfe brauchen.
Sie können auch bestimmen, wer nicht Ihr Betreuer sein soll.
Zusätzlich können Sie Wünsche festlegen, zum Beispiel wie Sie leben möchten, welche Gewohnheiten beachtet werden sollen oder ob Sie zu Hause oder in einem Pflegeheim betreut werden möchten. Download Betreuungsverfügung.
Patientenverfügung
In der Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Behandlungen Sie möchten oder nicht möchten, wenn Sie sich selbst nicht mehr äußern können.
So bleibt Ihr Wille verbindlich, auch wenn Sie gerade nicht entscheiden können.
Die Patientenverfügung ist seit 2009 gesetzlich geregelt. Download Patientenverfügung.