Unsere Projekte

PC – Studio 

Im PC-Studio in der Geschäftsstelle bieten freiwillige, jährlich geschulte Helfer nach dem Motto „Von Senioren für Senioren“ PC-Neulingen und Senioren, die ihre Kenntnisse anwenden oder erweitern möchten, ihre Unterstützung an.

Smartphonetraining für Seniorinnen und Senioren

Wir bieten interessierten Seniorinnen und Senioren eine eins zu eins Begleitung an ihrem Smartphone an. Wir protokollieren die Hilfestellungen, so dass Sie zu Hause damit arbeiten können.

Kooperation mit Chor, Arbeitsgruppe Schönau

Gemeinsam mit dem Chorleiter des Kirchenchors der Kirchengemeinde Schönau gestaltet das PC Studio die Vertonung der Musikstücke

Kooperation mit Realschule

Jugendliche der Realschule in Neckargmünd führen Seniorinnen und Senioren in den Umgang mit dem PC, Tablet und Smartphone ein.  

Ehepaare oder Kinder können nicht automatisch für Sie entscheiden. Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, die für Sie handeln, entscheiden und Verträge abschließen kann. Die Vollmacht gilt nur, wenn Sie die Dinge nicht selbst bewältigen können.

Mit einer Patientenverfügung können Sie schon als gesunder Mensch festlegen, dass Sie zum Beispiel keine lebensverlängernden Maßnahmen wünschen, wenn ein leidvolles Sterben unvermeidbar ist. Diese Verfügung ist bindend für die behandelnden Ärzte. Sie muss in schriftlicher Form vorliegen, aber nicht beglaubigt werden. Es genügt, wenn sie bei Ihren persönlichen Unterlagen aufbewahrt wird.

Weitere Informationen:
Vorsorgemappe

Der Seniorenwegweiser ist eine Anlaufstelle. Manche Themen und Angebote mögen Sie persönlich oder Ihre Angehörigen vielleicht erst in einigen Jahren betreffen, doch diese „Anlaufstelle“ halten Sie bereits jetzt in Ihren Händen. Die Themenbereiche des Wegweisers sind im Inhaltsverzeichnis aufgelistet.

Seniorenwegweiser Rhein-Neckar-Kreis

https://www.total-lokal.de/publikationen/massnahmen-zur-wohnanpassung-im-rhein-neckar-kreis-auflage-1-.html


Menschen die wegen ihres Alters oder einer Behinderung pflegebedürftig sind, möchten sich trotz ihrer Pflegebedürftigkeit so frei und eigenständig wie möglich in ihrer eigenen Wohnung bewegen können. Leider ist dies in den meisten Wohnungen nicht möglich, da sie nicht barrierearm / barrierefrei sind. 

Damit Menschen im Alter oder mit Behinderung die Möglichkeit haben, trotz ihrer Pflegebedürftigkeit im eigenen Zuhause wohnen zu können, müssen diese Barrieren abgebaut werden. Barrieren können auf verschiedene Art beseitigt werden. Der Wohnraum kann den eigenen Bedürfnissen gerecht gestaltet werden. 

Natürlich kostet die bauliche Veränderung oder funktionale Anpassung einer Wohnung Geld. Die Kosten für diesen Umbau des Wohnraums müssen nicht unbedingt von den Betroffenen allein getragen werden. In der Regel kommt eine von mehreren Finanzierungsmöglichkeiten in Betracht, welche die finanzielle Last mindern kann.

Die Wohnberatung des Kreisseniorenrates des Rhein-Neckar-Kreises.
„Ein Leben lang zu Hause wohnen“

https://www.total-lokal.de/publikationen/massnahmen-zur-wohnanpassung-im-rhein-neckar-kreis-auflage-1-.html

https://www.total-lokal.de/publikationen/leben-und-aelter-werden-im-rhein-neckar-kreis-ausgabe-2020-auflage-3-.html